Fassung vom 13. August 2026
Please note: Mat D'Or Group acts solely as a broker, in the name and for the account of third parties. The contract of carriage is concluded exclusively between you and the operating air carrier. Mat D'Or Group is not an air carrier, holds no Air Operator Certificate and does not become your carrier. The service fee payable to Mat D'Or Group covers the brokerage service only. The flight price is invoiced to you directly by the air carrier. The German version of these terms and conditions is authoritative.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mat D'Or Group für die Vermittlung von Leerflügen über emptylegs.matdorgroup.de
Fassung vom 13. August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Vermittlungsleistungen, die über die Website emptylegs.matdorgroup.de zwischen der Mat D'Or Group, Westliche Karl-Friedrich-Straße 338, 75172 Pforzheim, Deutschland, Inhaber Mateeas Cioaca, nachfolgend "Mat D'Or", und dem Kunden, nachfolgend "Gast", geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Mat D'Or stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Fassung dieser Bedingungen wird zur Information bereitgestellt. Bei Abweichungen ist gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich die deutsche Fassung maßgeblich.
(1) Mat D'Or vermittelt Leerflüge, die von lizenzierten Luftfahrtunternehmen mit eigenem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) durchgeführt werden.
(2) Mat D'Or ist kein Luftfahrtunternehmen. Mat D'Or verfügt weder über eigene Luftfahrzeuge noch über ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis oder eine Betriebsgenehmigung. Mat D'Or wird nicht Beförderer und nicht Reiseveranstalter.
(3) Mat D'Or handelt bei der Vermittlung in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zustande. Mat D'Or wird nicht Vertragspartei dieses Beförderungsvertrags.
(4) Geschuldet ist die Anfrage beim ausführenden Luftfahrtunternehmen und das Bemühen um die Sicherung des vom Gast ausgewählten Leerflugs. Mat D'Or schuldet nicht das Zustandekommen des Beförderungsvertrags und nicht die Durchführung des Fluges.
(5) Die im Live-Board angezeigten Leerflüge und Flugpreise beruhen auf Angaben der Luftfahrtunternehmen. Sie stellen kein Angebot von Mat D'Or dar. Die Verfügbarkeit eines angezeigten Leerflugs ist zum Zeitpunkt der Bestellung nicht bestätigt und kann von Mat D'Or vorher nicht zugesagt werden. Darauf wird der Gast im Bestellvorgang gesondert hingewiesen.
(1) Die Darstellung der Leerflüge auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Gast gibt sein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags ab, indem er auf emptylegs.matdorgroup.de die Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" betätigt. Unmittelbar vor dieser Schaltfläche werden ihm der Vertragsgegenstand, der Gesamtpreis und die weiteren Pflichtangaben angezeigt.
(3) Der Vertrag kommt mit Betätigung dieser Schaltfläche zustande. Die im Anschluss aufgerufene Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters dient ausschließlich der Abwicklung der bereits geschuldeten Zahlung und stellt keine erneute Vertragserklärung dar.
(4) Mat D'Or bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch und übermittelt dem Gast den Vertragsinhalt einschließlich dieser Bedingungen und der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail, bevor mit der Ausführung der Vermittlungsleistung begonnen wird.
(5) Der Vertragstext wird von Mat D'Or gespeichert und dem Gast mit der Vertragsbestätigung übersandt. Der Gast kann diese Bedingungen jederzeit auf der Website abrufen und speichern.
(6) Geht die Servicegebühr nicht innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss bei Mat D'Or ein, ist Mat D'Or berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung, mit der Vermittlung vor Zahlungseingang zu beginnen, besteht nicht.
(1) Für die Vermittlungsleistung schuldet der Gast eine Servicegebühr in Höhe von 10 Prozent des vom Luftfahrtunternehmen geforderten Flugpreises, mindestens jedoch 500,00 EUR. Der konkrete Betrag wird vor der Bestellung angezeigt.
(2) Die Servicegebühr ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der dort angebotenen Zahlungsarten.
(3) Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, soweit die Umsätze von Mat D'Or nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind (Kleinunternehmer) oder soweit die Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 3b Abs. 1 UStG nicht im Inland steuerbar ist. Der jeweils maßgebliche Hinweis wird am Preis und auf dem Beleg angegeben.
(4) Der Flugpreis ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Er wird vom ausführenden Luftfahrtunternehmen unmittelbar mit dem Gast abgerechnet. Mat D'Or vereinnahmt den Flugpreis zu keinem Zeitpunkt und leitet ihn nicht weiter. Für die Zahlungsbedingungen des Flugpreises gelten allein die Bedingungen des Luftfahrtunternehmens.
(5) Vom Luftfahrtunternehmen erhält Mat D'Or für die Vermittlung keine Provision.
(1) Nach Zahlungseingang fragt Mat D'Or die Verfügbarkeit des ausgewählten Leerflugs beim ausführenden Luftfahrtunternehmen an und bemüht sich um dessen Sicherung.
(2) Mat D'Or unterrichtet den Gast unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang, in Textform über das Ergebnis.
(3) Kommt der Beförderungsvertrag zustande, übermittelt Mat D'Or dem Gast die verbindliche Buchungsbestätigung des Luftfahrtunternehmens in Textform. Mit dieser Übermittlung ist die Vermittlungsleistung vollständig erbracht.
(4) Für die Durchführung des Fluges, für Flugzeiten, Verspätungen, Umleitungen, Annullierungen, Gepäck, Sicherheit und alle sonstigen Fragen der Beförderung gelten ausschließlich die Bedingungen des Luftfahrtunternehmens. Ansprüche hieraus richten sich allein gegen das Luftfahrtunternehmen.
(1) Gelingt es Mat D'Or nicht, den ausgewählten Leerflug zu sichern, oder kommt der Beförderungsvertrag aus einem anderen Grund nicht zustande, den der Gast nicht zu vertreten hat, erstattet Mat D'Or die Servicegebühr vollständig.
(2) Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Mitteilung nach § 5 Abs. 2, auf dasselbe Zahlungsmittel, das der Gast bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat. Entgelte werden hierfür nicht berechnet.
(3) Storniert oder annulliert das Luftfahrtunternehmen den Flug nach Zustandekommen des Beförderungsvertrags, richten sich Ansprüche des Gastes gegen das Luftfahrtunternehmen. Die Servicegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet, weil die Vermittlungsleistung von Mat D'Or vollständig erbracht wurde.
(1) Der Gast hat bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Anzahl der Passagiere.
(2) Bucht der Gast als Unternehmer für sein Unternehmen, hat er dies bei der Bestellung anzugeben und, sofern vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Unterbleibt die Angabe, darf Mat D'Or von einer Buchung als Verbraucher ausgehen.
(3) Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, dass er und seine Mitreisenden über gültige Reisedokumente und erforderliche Einreisegenehmigungen verfügen. Mat D'Or schuldet insoweit keine Prüfung und keine Beratung.
(1) Mat D'Or haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Mat D'Or oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und im Rahmen einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mat D'Or nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Mat D'Or haftet nicht für die Durchführung des Fluges und nicht für Pflichtverletzungen des Luftfahrtunternehmens. Das Luftfahrtunternehmen ist nicht Erfüllungsgehilfe von Mat D'Or bei der Beförderung.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind auf der Website abrufbar und werden dem Gast mit der Vertragsbestätigung übermittelt.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Mat D'Or die Vermittlungsleistung vollständig erbracht hat und der Gast vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass Mat D'Or vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Gast zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Die Vermittlungsleistung ist vollständig erbracht, sobald Mat D'Or dem Gast die verbindliche Buchungsbestätigung des ausführenden Luftfahrtunternehmens in Textform übermittelt hat.
(4) Für die Erklärung des Widerrufs steht auf der Website dauerhaft die elektronische Widerrufsfunktion "Vertrag widerrufen" zur Verfügung.
(5) Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
(6) Das Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf den Vertrag mit Mat D'Or. Ob und unter welchen Bedingungen der Gast den Beförderungsvertrag mit dem Luftfahrtunternehmen beenden kann, richtet sich allein nach dessen Bedingungen und dem hierfür geltenden Recht.
Mat D'Or ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Gast Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Mat D'Or. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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